NR-0_VBE

Update: 25.11.2022




 

Schreiben an VBE-Mitglieder (als PDF-Datei)

Anlagen bzw. Internetadressen der PDF-Dateien
Schreiben an den Amtsrichter
http://www.balzerfranz.de/ba-fra/NR-1_Vorfall-Okt-2021-fuer-VBE.pdf
Erklärung mir Bildern zum Vorfall auf der Internetseite:
http://www.balzerfranz.de/ba-fra/NR-2_Schaden-26-10-2021-Erklaerung.pdf
Kommentar zur Aussage des Zeugen
http://www.balzerfranz.de/ba-fra/NR-3_Strafsache-Zeuge-Spiegelungen.pdf
physikalische Gesetzmäßigkeiten am Hohl- und Wölbspiegel
http://www.balzerfranz.de/ba-fra/NR-4_Hohl-Woelbspiegel-Physik-Optik.pdf
 
 

betr.: Lehrer, Fußabtreter der Nation?
[Hier ein Vorfall, nur zu Ihrer Information.]

Hallo VBE-Kollegen,

sind wir Lehrer mittlerweile die Fußabtreter der Nation?
Ich schäme mich insofern Deutscher Bürger zu sein, weil „man“ uns ständig in der Welt lächerlich macht. Wir wollen alle auf „Rechtsstaatlichkeit“ belehren, aber…
Ich schäme mich und lehne es ab anzugeben deutscher Beamter a.D. zu sein, weil man mich als Pensionär mit jenen, die ich nachher beschreiben werde, in einen „Sack“ stecken könnte.

Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Mail, denn ich musste schon feststellen, dass E-Mails, die ich an meinen Sohn gesendet hatte, von meinem „eigenen“ Provider als Spam gekennzeichnet wurden, weil ich die „Community“ dadurch gefährdet hätte, zurückgewiesen und nicht zugestellt wurden: Ungestörte Kommunikationsmöglichkeiten. [Da ich festgestellt habe, dass die E-Mails nicht angekommen sind, deswegen habe ich das Schreiben im Internet hochgeladen.]

Sie müssen das hier nicht weiter lesen, denn hier schreibt Ihnen ein Verkehrsverbrecher – ein Verkehrs-Rowdy – der über 45 Jahre lang die Luft verunreinigt hat – und das auch noch unfallfrei.

Was ist passiert?
Ich habe aus Unvorsichtigkeit – nein das kann man gar nicht sagen, denn ich war ganz und gar vorsichtig genug – mit meinem Auto (sprich PKW) nach mehreren Manövern ein anderes Fahrzeug (ebenfalls PKW) gestreift und habe es nicht bemerkt (weder gesehen, noch gehört, noch gespürt). Also bin ich ohne zu reagieren weiter (bzw. nach Hause) gefahren.
Aber man hat mich wegfahren gesehen und die Polizei gerufen.
Zwei Stunden danach war ich noch einmal weggefahren – hatte bis dahin den Kratzer noch nicht bemerkt – als mir beim nach Hause Weg die Polizei hinterher gefahren ist – es war eine regelrechte Verfolgungsjagd. Immerhin wurde ich mit dem entstandenen Schaden (Lackbeschädigungen) konfrontiert und es wurde ein Protokoll aufgenommen, in welchem vermerkt war, dass ich den Schaden nicht bemerkt hätte. Anschließend wurde der Zeuge auf dem Kommissariat vernommen (was ich nicht wusste). Der Polizist behauptete, dass es wahrscheinlich bei einer Verwarnung bleibt. Ich habe einen ADAC-Experten angeschrieben, der mir schrieb, dass eine Anzeige, falls es keine Beweise einer Fahrerflucht gibt, fallen gelassen werden muss.
Weil mir das Protokoll zu dürftig und unvollständig war, habe ich noch eine ausführliche Dokumentation nach gereicht. (Anlage Nr-2_) Ich musste feststellen, dass an der Stelle mehrere Verstöße (anderer) zu verzeichnen waren: Auf der Hauptstraße fehlten zwei Schilder, die eine Sackgasse und keine Wendemöglichkeit in dieser Straße hätte anzeigen sollen. An der Stelle, wo ich aber hätte wenden können stand ein PKW, nicht nur im absoluten Halteverbot, nein auch in die verkehrte Richtung und einen Meter auf dem Bürgersteig, der mir ein normales Wenden vereitelte – ich musste mehrmals hin-und-her fahren um aus der Lücke rauszukommen. Das zählt aber alles nicht.

Nach sechs Wochen kam der Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft (ohne Name des bearbeitenden Staatsanwalts oder Staatsanwältin) von dem Amtsgericht ausgehändigt bzw. zugesandt: 1000 Euro. Dabei schien mir die Begründung aus der Luft gegriffen – es schien so, als ob ich in mehrere Verallgemeinerungen (Pauschalisierungen) eingeordnet worden wäre:
„Obwohl Sie den Unfall bemerkten und erkannten beziehungsweise damit rechneten, dass ein nicht völlig unbedeutender Fremdschaden entstanden war, verließen Sie die Unfallstelle, bevor Sie eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hatten, ohne dass jemand bereit war zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und Geschädigten die erforderlichen Feststellungen zu treffen.“

Und welches war nun der Beweis? „Obwohl Sie den Unfall bemerkten, […] dass ein nicht völlig unbedeutender Fremdschaden entstanden war […]“ war das der Beweis?

Ich wusste zunächst nicht, was die Staatsanwaltschaft für diesen Satz für Beweise haben konnte. Also musste ich einen Rechtsanwalt einschalten, um Akteneinsicht zu beantragen. Also für die Bagatelle fielen weitere Kosten an. Und siehe da, dann fanden wir den Beweis. Der Zeuge behauptete, nachdem man ihn bei der Vernehmung durch die Polizei gefragt hatte, ob er meinte, dass ich den Unfall bemerkt hätte: Er gab zu Protokoll: "... er meinte, er hätte einen alten weißen Mann, mit Brille und einem erschrockenen Blick gesehen..." (Eine richtige Pauschalisierung: der alte weiße Mann ist schuld daran!)

Der Beweis der Staatsanwaltschaft war also die Aussage: „er meinte, er hätte…“ Geht’s noch? Da gibt es doch irgendwelche Festlegungen. „Im Zweifel für den Angeklagten.“ Oder „Aussage gegen Aussage“. Solche Sachen gelten für alle anderen, nur für mich nicht. Warum? Weil ich Lehrer war? Mathematik und Physik, was der Polizist wusste. Und der Zeuge? Ein Hauptschüler! Bei der „Aussage Akademiker gegen Aussage Hauptschüler“ wird dem Hauptschüler stattgegeben.

Mich packte regelrecht die Wut und ich nahm den Einspruch zurück, weil mir die Versicherung drohte, dass sie im Falle einer Fahrerflucht-Verurteilung die Versicherung entzieht. Zweitens war ich mit dem Verhalten des Anwaltes nicht einverstanden. Sollten es für diesen Bagatellschaden noch mehr Gelder verschwendet werden?

Bei Spaziergängen unter gleichen Witterungsbedingungen habe ich festgestellt, dass das was der Zeuge behauptet hat, gar nicht stimmen kann. (Anhang NR-3_)

Als Physiker habe ich versucht, Skizzen zu erstellen, aus welchen durch Anwendung optischer Gesetze (Anhang NR-4_) ersichtlich ist, dass es fast unmöglich ist, in einem vorbeifahrenden Fahrzeug gleichzeitig zu bemerken, dass ein „aller weißer Mann“ eine Brille aufhat und dass jemand bei glänzender Windschutz- oder Seitenscheiben nicht erkennen kann, dass jemand einen „erschrockenen“ Blick haben könnte. [Der Zeuge „meinte, er hätte einen „erschrockenen Blick“ gesehen – und das durch Brille und glänzenden Seitenscheiben.]
Ich habe diese Feststellungen dem Anwalt geschickt, der hat nicht reagiert und so war der Fall für mich erledigt.

War das schon alles? NEIN!
In meinem Personalausweis steht Geburtsort Triebswetter drin, in meinem Führerschein steht der Geburtsort Triebswetter drin! Weiß jemand, wo Triebswetter liegt? JA! Die Staatsanwaltschaft: in Rumänien – und als ich das im Strafbefehl gelesen hatte, wusste ich: SCHULDIG(*)! Pauschalisierung (neben der Tatsache, dass viele andere Unfallflucht begehen, weil sie etwas zu verbergen haben, z.B. Alkohol oder Drogen, was bei mir nicht der Fall war). Gleichzeitig wurde mir das Lügen unterstellt, weil ich angegeben hatte, ich habe nichts bemerkt. Daher musste ein Beweis her – und der wurde auch gefunden und man hätte auch etwas gefunden, um mir eine Schuld anzudrehen, für die ich nicht verantwortlich bin. (Erklärungen dazu in der Anlage Nr-1_). Und solche Arbeitsmethoden verwandten im damaligen kommunistischen Rumänien die Angehörigen des Geheimdienstes (Securitate).

(*) Warum können heute Staatsanwaltschaften und Gerichte mit rumänischen Staatsbürgern andere Erfahrungen machen? Rumänische Banden verüben Einbrüche, in Stuttgart hatte eine rumänische Gruppe ein Flatrate Bordell eröffnet, und junge Rumäninnen hergeschleppt und ihnen gedroht, wenn sie nicht mitmachen, dass ihren Angehörigen in Rumänien „etwas“ passiert. Es gibt „schlaue“ Rumänen (eher Roma), die Asyl beantragen, 8-12 Kinder (oft mehrere Familien gemeinsam) haben, sich in Freiburg, Rastatt und Mannheim anmelden und dreifach Gelder kassieren. Und jetzt werden Deutschstämmige, die in Rumänien geboren sind und mit den obigen Beschreibungen nichts zu tun haben, mit diesen in dieselbe Schublade gesteckt. Ist es nur Unwissenheit? Und das wäre nicht das erste Mal…

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Mit freundlichen Grüßen.
Franz Balzer
 



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