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Update: 25.11.2022
Schreiben an
VBE-Mitglieder
(als PDF-Datei)
Anlagen bzw. Internetadressen
der PDF-Dateien
betr.: Lehrer,
Fußabtreter der Nation?
Hallo VBE-Kollegen, sind wir Lehrer mittlerweile
die Fußabtreter der Nation?
Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Mail, denn ich musste schon feststellen, dass E-Mails, die ich an meinen Sohn gesendet hatte, von meinem „eigenen“ Provider als Spam gekennzeichnet wurden, weil ich die „Community“ dadurch gefährdet hätte, zurückgewiesen und nicht zugestellt wurden: Ungestörte Kommunikationsmöglichkeiten. [Da ich festgestellt habe, dass die E-Mails nicht angekommen sind, deswegen habe ich das Schreiben im Internet hochgeladen.] Sie müssen das hier nicht weiter lesen, denn hier schreibt Ihnen ein Verkehrsverbrecher – ein Verkehrs-Rowdy – der über 45 Jahre lang die Luft verunreinigt hat – und das auch noch unfallfrei. Was ist passiert?
Nach sechs Wochen
kam der Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft (ohne Name des bearbeitenden
Staatsanwalts oder Staatsanwältin) von dem Amtsgericht ausgehändigt
bzw. zugesandt: 1000 Euro. Dabei schien mir die Begründung aus der
Luft gegriffen – es schien so, als ob ich in mehrere Verallgemeinerungen
(Pauschalisierungen) eingeordnet worden wäre:
Und welches war nun der Beweis? „Obwohl Sie den Unfall bemerkten, […] dass ein nicht völlig unbedeutender Fremdschaden entstanden war […]“ war das der Beweis? Ich wusste zunächst nicht, was die Staatsanwaltschaft für diesen Satz für Beweise haben konnte. Also musste ich einen Rechtsanwalt einschalten, um Akteneinsicht zu beantragen. Also für die Bagatelle fielen weitere Kosten an. Und siehe da, dann fanden wir den Beweis. Der Zeuge behauptete, nachdem man ihn bei der Vernehmung durch die Polizei gefragt hatte, ob er meinte, dass ich den Unfall bemerkt hätte: Er gab zu Protokoll: "... er meinte, er hätte einen alten weißen Mann, mit Brille und einem erschrockenen Blick gesehen..." (Eine richtige Pauschalisierung: der alte weiße Mann ist schuld daran!) Der Beweis der Staatsanwaltschaft war also die Aussage: „er meinte, er hätte…“ Geht’s noch? Da gibt es doch irgendwelche Festlegungen. „Im Zweifel für den Angeklagten.“ Oder „Aussage gegen Aussage“. Solche Sachen gelten für alle anderen, nur für mich nicht. Warum? Weil ich Lehrer war? Mathematik und Physik, was der Polizist wusste. Und der Zeuge? Ein Hauptschüler! Bei der „Aussage Akademiker gegen Aussage Hauptschüler“ wird dem Hauptschüler stattgegeben. Mich packte regelrecht die Wut und ich nahm den Einspruch zurück, weil mir die Versicherung drohte, dass sie im Falle einer Fahrerflucht-Verurteilung die Versicherung entzieht. Zweitens war ich mit dem Verhalten des Anwaltes nicht einverstanden. Sollten es für diesen Bagatellschaden noch mehr Gelder verschwendet werden? Bei Spaziergängen unter gleichen Witterungsbedingungen habe ich festgestellt, dass das was der Zeuge behauptet hat, gar nicht stimmen kann. (Anhang NR-3_) Als Physiker habe
ich versucht, Skizzen zu erstellen, aus welchen durch Anwendung optischer
Gesetze (Anhang NR-4_) ersichtlich ist, dass es fast unmöglich ist,
in einem vorbeifahrenden Fahrzeug gleichzeitig zu bemerken, dass ein „aller
weißer Mann“ eine Brille aufhat und dass jemand bei glänzender
Windschutz- oder Seitenscheiben nicht erkennen kann, dass jemand einen
„erschrockenen“ Blick haben könnte. [Der Zeuge „meinte, er hätte
einen „erschrockenen Blick“ gesehen – und das durch Brille und glänzenden
Seitenscheiben.]
War das schon
alles? NEIN!
(*) Warum können heute Staatsanwaltschaften und Gerichte mit rumänischen Staatsbürgern andere Erfahrungen machen? Rumänische Banden verüben Einbrüche, in Stuttgart hatte eine rumänische Gruppe ein Flatrate Bordell eröffnet, und junge Rumäninnen hergeschleppt und ihnen gedroht, wenn sie nicht mitmachen, dass ihren Angehörigen in Rumänien „etwas“ passiert. Es gibt „schlaue“ Rumänen (eher Roma), die Asyl beantragen, 8-12 Kinder (oft mehrere Familien gemeinsam) haben, sich in Freiburg, Rastatt und Mannheim anmelden und dreifach Gelder kassieren. Und jetzt werden Deutschstämmige, die in Rumänien geboren sind und mit den obigen Beschreibungen nichts zu tun haben, mit diesen in dieselbe Schublade gesteckt. Ist es nur Unwissenheit? Und das wäre nicht das erste Mal… Vielen Dank für
die Aufmerksamkeit.
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